EU-Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz)

Durch die EU Lizenz bzw. der EU-Gemeinschaftslizenz ist man berechtigt, Güter innerstaatlich und grenzüberschreitend in Länder der europäischen Union zu transportieren. Die Lizenz wird von der Verkehrsbehörden eines jeweiligen Mitgliedstaates für Unternehmen für die Dauer von 10 Jahren ausgestellt. Die Gemeinschaftslizenz kann zudem auf Antrag verlängert werden. Rechtsgrundlage ist die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates aus dem Jahr 2011.

Sofern bei einem Transportunternehmen aus den EU Staaten die Voraussetzungen erfüllt und alle Unterlagen vorhanden sind, erhält es auf Wunsch eine EU Lizenz.

Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung:
  • Fach- und Sachkunde
  • Zuverlässigkeit


Liqidität
Folgende Unterlagen werden für die Prüfung benötigt:
  • Die Fachkundeprüfung der IHK muss als Nachweis vorgelegt werden
  • Ein Polizeiliches Führungszeugnis (Die “uneingeschränkte Auskunft” muss beantragt werden)
  • Nachweise über Beschäftigungsverhältnisse
  • Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Beitragsentrichtung an die Berufsgenossenschaft und die Sozialversicherungsträger
  • Bei juristischen Personen ein Auszug aus dem Handelsregister
  • Steuerbescheinigungen vom Finanzamt
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfährigkeit durch den Steuerberater
  • Mietvertrag für den Betriebssitznachweis
  • Bei Nicht-EU-Bürgern Aufenthaltsberechtigung

  • Und evetuell noch weitere Unterlagen. Bitte erfragen Sie diese bei Ihrer Gemeinde.



  • EU Lizenz

    Die Lizenz erhält der Unternehmer oder Verkehrsleiter als Urkunde im Original überreicht. Jeder Unternehmer erhält die EU Lizenz also nur einmal. Während die Original Lizenz immer bei dem jeweiligen Unternehmer bleibt, muss im LKW z. B. eine beglaubigte Abschrift mitgeführt werden. Wird diese nicht mitgeführt, drohen dem Unternehmen Strafen. Wird nach einem Zeitraum von fünf Jahren, eine erneute Europäische Union Gemeinschaftslizenz ausgestellt, so muss diese mit einer fortlaufenden Nummer gekennzeichnet werden. Die EU- Gemeinschaftslizenz wird oft auch als Euro-Lizenz oder EU-Lizenz bezeichnet und ist nicht auf andere Personen übertragbar.